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Text gilt ab: 01.10.1984
Fassung: 09.06.1953
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Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr
Vom 9. Juni 1953
(BayRS II S. 176)
BayRS 1132-2-1-S

Vollzitat nach RedR: Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 1132-2-1-S) veröffentlichten bereinigten Fassung, die durch Verordnung vom 25. September 1984 (GVBl. S. 364) geändert worden ist
Auf Grund des Art. 12 des Gesetzes über staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr1) erläßt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:

1) [Amtl. Anm.:] BayRS 1132–2–S