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BayLPflGG
Text gilt ab: 01.01.2019
Fassung: 24.07.2018
Art. 3
Antragstellung
1Das Landespflegegeld ist schriftlich bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des jeweiligen Pflegegeldjahres beim Landesamt für Pflege (Landesamt) zu beantragen. 2Der Antrag kann bereits vor Ablauf des Pflegegeldjahres gestellt werden. 3Er wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird.