Inhalt

LPO I
Text gilt ab: 01.10.2022
Fassung: 13.03.2008
§ 84
Wirtschaftswissenschaften
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
1.
Nachweis von
a)
mindestens 10 Leistungspunkten in den Teilgebieten Wirtschaftsinformatik (einschließlich der Grundlagen von Datenbanksystemen) und Betriebliches Rechnungswesen,
b)
mindestens 20 Leistungspunkten im Teilgebiet Betriebswirtschaftslehre,
c)
mindestens 20 Leistungspunkten im Teilgebiet Volkswirtschaftslehre,
d)
mindestens 20 Leistungspunkten im Teilgebiet Recht (insbesondere Privatrecht),
e)
mindestens 8 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik.
2.
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem kaufmännischen Praktikum von vier Monaten Dauer.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1.
Betriebswirtschaftslehre
a)
Konstitutive Entscheidungen im Unternehmen,
b)
Unternehmensführung,
c)
Marketing,
d)
Investition und Finanzierung,
e)
Rechnungslegung.
2.
Volkswirtschaftslehre
a)
Grundlagen der Mikroökonomie,
b)
Grundlagen der Makroökonomie,
c)
Staatstätigkeit und soziale Sicherung,
d)
internationale Wirtschaftsbeziehungen,
e)
Geld, Kredit und Währung,
f)
Beschäftigung und Arbeitsmarkt.
3.
Recht
a)
Rechtstechnische Grundlagen,
b)
Rechtsordnung,
c)
Bürgerliches Recht,
d)
Handelsrecht.
4.
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33, insbesondere:
a)
Grundlagen wirtschaftsdidaktischer Theorien und Modelle,
b)
ökonomische Bildung und Bildungsauftrag des Gymnasiums,
c)
ökonomische Bildung und Unterrichtsplanung,
d)
Reflexion ökonomischer Bildung und didaktische Innovation.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
1.
Eine Aufgabe aus der Betriebswirtschaftslehre
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt;
2.
eine Aufgabe aus der Volkswirtschaftslehre
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt;
3.
eine Aufgabe aus dem Recht
(Bearbeitungszeit: 4 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt;
4.
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt.