Inhalt

LPO I
Text gilt ab: 01.10.2022
Fassung: 13.03.2008
§ 45
Ethik
(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis von
1.
mindestens 8 Leistungspunkten im Teilgebiet Theoretische Philosophie:
exemplarische Kenntnisse aus den Bereichen Logik, Anthropologie, Philosophie des Geistes, Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie, Sprachphilosophie, Ontologie/Metaphysik;
2.
mindestens 16 Leistungspunkten im Teilgebiet Grundlagen der philosophischen Ethik, davon
a)
mindestens 4 Leistungspunkte im Teilgebiet Grundlagen der systematischen Ethik (ethisches Argumentieren, Grundmodelle und Grundbegriffe der Ethik),
b)
mindestens 12 Leistungspunkte im Teilgebiet Klassische Werke der Ethik, insbesondere Platon (Gorgias), Aristoteles (Nikomachische Ethik), Thomas von Aquin (Summa Theologiae: Prima Secundae, q. 1 und q. 18-21), Immanuel Kant (Grundlegung zur Metaphysik der Sitten), John Stuart Mill (Utilitarismus), John Rawls (Eine Theorie der Gerechtigkeit), unter Berücksichtigung philosophiegeschichtlicher Zusammenhänge;
3.
mindestens 4 Leistungspunkten im Teilgebiet Sozialphilosophie, Politische Philosophie, Rechtsphilosophie;
4.
mindestens 10 Leistungspunkten im Teilgebiet Angewandte Ethik aus den Bereichen
a)
Medizinethik,
b)
Wirtschaftsethik,
c)
Umweltethik,
d)
Medien- und Informationsethik;
5.
mindestens 8 Leistungspunkten im Teilgebiet Religionsphilosophie und grundlegende Kenntnisse über die Weltreligionen, insbesondere Christentum, Judentum und Islam (Quellen, Geschichte, Kult und Ethik);
6.
mindestens 10 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik.
(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen
1.
Kenntnisse der philosophischen Ethik auf der Grundlage ausgewählter klassischer Werke.
2.
Kenntnisse zentraler Fragestellungen der Angewandten Ethik aus den folgenden Bereichen:
a)
Medizinethik,
b)
Wirtschaftsethik,
c)
Umweltethik,
d)
Medien- und Informationsethik.
3.
Fachdidaktische Kenntnisse gemäß § 33.
a)
Grundlagen des Ethikunterrichts: Verständnis und Begründung des Faches; Unterrichtsthemen entsprechend den obersten Bildungszielen der Bayerischen Verfassung; fachdidaktische Konzeptionen und Modelle; Grundlagen der Moralpsychologie und Moralpädagogik;
b)
Methoden und Medien des Ethikunterrichts; zielgruppengerechte Gestaltung des Ethikunterrichts;
c)
Planung und Analyse von Lehr-Lern-Prozessen im Ethikunterricht; fachbezogenes Diagnostizieren und Beurteilen.
(3) Prüfungsteile
Schriftliche Prüfung
1.
Eine Aufgabe aus dem in Abs. 2 Nr. 1 genannten Bereich
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
vier Themen werden zur Wahl gestellt;
2.
eine Aufgabe aus den in Abs. 2 Nr. 2 genannten Bereichen der Angewandten Ethik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
vier Themen werden zur Wahl gestellt;
3.
eine Aufgabe aus der Fachdidaktik
(Bearbeitungszeit: 3 Stunden);
drei Themen werden zur Wahl gestellt.
(4) Besondere Bestimmungen für die Erweiterung mit Ethik 1Es ist ein universitärer Leistungsnachweis aus den unter Abs. 1 Nr. 2 genannten Gebieten sowie der Nachweis gemäß Abs. 1 Nr. 5 zu erbringen. 2Im Falle der nachträglichen Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG kann an die Stelle der Nachweise nach Satz 1 der Nachweis über die Teilnahme an einer entsprechenden Vorbereitungsmaßnahme der staatlichen Lehrerweiterbildung treten.