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BayKompV
Text gilt ab: 03.06.2020
Fassung: 07.08.2013
Anlage 3.2 (§ 8 Abs. 1 Satz 1)
Matrix zur Ermittlung und Bewertung des Kompensationsumfangs des Schutzguts Arten und Lebensräume in Wertpunkten
Spalte 1
Spalte 2
Spalte 3
Spalte 4
Ausgangs- und Prognosezustand des Schutzguts Arten und Lebensräume auf der Kompensationsfläche
Aufwertung durch die Kompensationsmaßnahme in Wertpunkten im Prognosezeitraum von 25 Jahren
Kompensationsumfang in Wertpunkten (Kompensationsfläche m2 × Spalte 3)
Ausgangzustand
Prognosezustand nach 25 Jahren Entwicklungszeit
in Wertpunkten gemäß Anlage 3.1 Spalte 2
in Wertpunkten gemäß Anlage 3.1 Spalte 2
Spalte 2 minus Spalte 1
in Wertpunkten
Folgendes ist zu beachten („Vorher-Nachher-Vergleich“):
Wertpunkte werden nur für die Aufwertung der Fläche vergeben:
Wertpunkte des Schutzguts Arten und Lebensräume (Spalte 3), die in die Berechnung des Kompensationsumfangs einfließen = Wertpunkte des Schutzguts im Prognosezustand nach 25 Jahren Entwicklungszeit (gemäß Spalte 2) minus Wertpunkte des Schutzguts des Ausgangszustands der Ausgleichs- oder Ersatzfläche (gemäß Spalte 1)