Inhalt
I.
Bei der Qualifikationsprüfung für den Justizfachwirtedienst sind folgende Hilfsmittel zugelassen:
- 1.
Habersack, Deutsche Gesetze (Loseblattsammlung, ohne Ergänzungsband),
- 2.
Höß-Schaller, Bayerische Justizverwaltungsvorschriften für die Geschäftsstelle (Loseblattsammlung),
- 3.
Verfassung des Freistaates Bayern / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit,
- 4.
Kalender,
- 5.
netzunabhängiger, nicht programmierbarer Taschenrechner.