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Text gilt ab: 01.01.1983
Fassung: 18.01.1971
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Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden
Vom 18. Januar 1971
(BayRS III S. 376)
BayRS 2120-5-1-G

Vollzitat nach RedR: Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2120-5-1-G) veröffentlichten bereinigten Fassung
Auf Grund des Art. 7 des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden1) erläßt das Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz folgende Verordnung:

1) [Amtl. Anm.:] BayRS 2120-5-I