Inhalt

Text gilt ab: 01.01.1983
Fassung: 18.01.1971
§ 1
Sitz der Gutachterstelle
Die Gutachterstelle nach Art. 1 des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden1) hat ihren Sitz in München.

1) [Amtl. Anm.:] BayRS 2120-5-I