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GeschOVfGH
Text gilt ab: 01.12.2023
Fassung: 18.12.1990
§ 8
Tagebuch
1Alle an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Schreiben werden von der Geschäftsstelle nach der zeitlichen Reihenfolge ihres Einlaufens in einem Tagebuch festgehalten. 2Soweit die Schriftstücke nicht das Aktenzeichen eines bestimmten Verfahrens erhalten, läuft der weitere darauf bezogene Schriftverkehr unter der Tagebuchnummer.