Inhalt

GeoitPO
Text gilt ab: 01.01.2018
Fassung: 06.11.2017
§ 23
Übergangsvorschriften
Wiederholungsprüfungen nach der bisherigen Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin sind bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 möglich.