Inhalt

GSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 23.01.2007
Anlage 6 (zu § 19 Abs. 1 Satz 11)
Belegungsverpflichtung
(Abendgymnasium und Kolleg)
A.
Abendgymnasium


Ausbildungsabschnitte und Wochenstunden

Fach bzw. Fächergruppe
II/1
II/2
III/1
III/2
Pflichtbereich
1
Deutsch
4
4
4
4
2
Mathematik
4
4
4
4
3
Geschichte
2
2
2
2
Wahlpflichtbereich
4
Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, Latein, Russisch oder Spanisch)
3
3
3
3
5
Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik)
3
3
3
3
6
Religionslehre/Ethik, Politik und Gesellschaft, Geographie oder Wirtschaft und Recht
2
2
2
2
Profilbereich
7
Leistungsfach
+21)
+21)
+21)
+21)
8
gesamte Halbjahreswochenstundenzahl
80
9
Profil (schulspezifisch)
8

1) [Amtl. Anm.:] Das Leistungsfach wird vier- oder fünfstündig unterrichtet.
B.
Kolleg


Ausbildungsabschnitte und Wochenstunden

Fach bzw. Fächergruppe
II/1
II/2
III/1
III/2
Pflichtbereich
1
Religionslehre/Ethik
2
2
2
2
2
Deutsch2)
4
4
4
4
3
Mathematik2)
4
4
4
4
4
Geschichte
2
2
2
2
5
Politik und Gesellschaft
2
2
Wahlpflichtbereich
6
Naturwissenschaft 1
3
3
3
3
7
Fremdsprache 1
3
3
3
3
8
Naturwissenschaft 2 oder spät beginnende Informatik oder Fremdsprache 23)
3
3
9
Politik und Gesellschaft
2
2
10
Geographie oder Wirtschaft und Recht
2
2
Profilbereich
11
Leistungsfach
+21)
+21)
+21)
+21)
12
Wissenschaftspropädeutisches Seminar
2
2
13
individuelle Profilbelegung3)
14
Profilstunden7)
2
15
gesamte Halbjahreswochenstundenzahl
120

1) [Amtl. Anm.:] Das Leistungsfach wird vier- oder fünfstündig unterrichtet.
2) [Amtl. Anm.:] In Jahrgangstufe III können Differenzierungsstunden ohne eigenen Lehrplan zur gezielten Abiturvorbereitung eingerichtet werden.
3) [Amtl. Anm.:] Sofern die Belegungspflicht der zweiten fortgeführten Fremdsprache gemäß § 19 Abs. 6 GSO nicht im Rahmen der Wahlpflichtalternative (Tabellenzeile 8) erfolgt, ist diese Fremdsprache im Rahmen der individuellen Profilbelegung (Tabellenzeile 13) zu berücksichtigen.
4) [Amtl. Anm.:] In Jahrgangsstufe III ist die zweite Naturwissenschaft (3-stündig) oder die spät beginnende Informatik (3-stündig) als Wahlpflichtfach weiterzuführen, sofern nicht in Jahrgangsstufe II der Vertiefungskurs Mathematik (2-stündig) gewählt wurde, oder die zweite Fremdsprache (3-stündig) als Wahlpflichtfach weiterzuführen, sofern nicht in Jahrgangsstufe II der Vertiefungskurs Deutsch (2-stündig) gewählt wurde. Für die in Jahrgangsstufe I gewählte neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache besteht in Jahrgangsstufe III Belegungspflicht.
5) [Amtl. Anm.:] Dieser Zeitraum dient insbesondere der Präsentation der Ergebnisse mit Prüfungsgespräch (Präsentationshalbjahr). Im Ausbildungsabschnitt III/1 wird keine Halbjahresleistung gebildet.
6) [Amtl. Anm.:] Jede Schülerin oder jeder Schüler muss eine Belegung im Umfang von mindestens vier Kurshalbjahren vornehmen. Im Falle des § 19 Abs. 1 Satz 4 und 5 ist diese Belegung im Umfang von 10 Wochenstunden erforderlich.
7) [Amtl. Anm.:] Die Profilstunden dienen insbesondere zur Stärkung der Fremdsprachen in Jahrgangsstufe II.