Inhalt

GSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 23.01.2007
Anlage 12 (zu § 52 Abs. 1)
Berechnung des Prüfungsergebnisses aus schriftlicher Prüfung und mündlicher Zusatzprüfung
1Das Prüfungsergebnis ist mit folgender Formel zu berechnen:
P =
2s+m
× 4.
3
2Das Prüfungsergebnis wird gerundet. 3Bei einem Ergebnis (vierfache Wertung) von unter 4 Punkten ist die Abiturprüfung nicht bestanden.
4Für andere Bewerberinnen und Bewerber erfolgt die Berechnung des Prüfungsergebnisses mit folgender Formel:
P =
2s+m
× 11.
3
5Das Prüfungsergebnis wird gerundet.
(P = Prüfungsergebnis, s = Punktzahl der schriftlichen Prüfung, m = Punktzahl der mündlichen Prüfung).
6Bei einem Ergebnis (elffache Wertung) von unter 11 Punkten ist die Abiturprüfung nicht bestanden.