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GSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 23.01.2007
§ 13
Einrichtung von Klassen, Kursen und Seminaren
(1) 1Der Unterricht wird in der Unter- und Mittelstufe in Klassen sowie in der Einführungsphase der Oberstufe in Klassen und Seminaren erteilt, deren Bildung sich jeweils nach pädagogischen, personellen, räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten richtet. 2Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache können besondere Klassen gebildet werden, in denen Abweichungen von der Stundentafel zulässig sind.
(2) 1Der Unterricht wird in den Jahrgangsstufen 12 und 13 in Kursen (Fächer und Seminare) durchgeführt. 2Hiervon abweichend wird am Abendgymnasium kein Wissenschaftspropädeutisches Seminar eingerichtet. 3Jahrgangsstufenübergreifende Kurse können im Einvernehmen mit dem Schulforum eingerichtet werden, wenn dies zur Sicherung des Unterrichtsangebots in einem Fach geboten ist.