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FachV-btuD
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 28.09.2018
§ 32a
Übergangsregelung
Alle ausstehenden Qualifikationsprüfungen für Beamtinnen und Beamte, die den Vorbereitungsdienst oder die modulare Qualifizierung vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen haben sowie Wiederholungsprüfungen werden ab 1. Januar 2021 nach dieser Verordnung durchgeführt.