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FachV-btuD
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 28.09.2018
§ 28
Abschluss einer Maßnahme
Eine Maßnahme der modularen Qualifizierung, die fachlich theoretische Inhalte vermittelt, schließt mit einer mündlichen Prüfung, die übrigen Maßnahmen mit einer Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme (Teilnahmebescheinigung) ab.