Inhalt

ErwSchLV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 18.10.2013
§ 2
Verfahren
Der Antrag auf Einrichtung der erweiterten Schulleitung kann bis spätestens 31. Januar für das in diesem Kalenderjahr beginnende Schuljahr beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestellt werden.