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EStBAPO
Text gilt ab: 16.11.2023
Fassung: 27.04.2011
§ 5
Gestaltung des Zulassungsverfahrens
(1) 1Das Zulassungsverfahren wird schriftlich durchgeführt 2Dabei kann auch eine der schriftlichen Aufgaben als Leistungstest gestaltet werden.
(2) Bei der Durchführung des Zulassungsverfahrens und bei der Bewertung der Aufgaben sind die §§ 12, 13 Abs. 4, §§ 14, 15, 22, 23 Abs. 2, 4 und 5, §§ 31, 36 Abs. 1 und 3, § 37 Abs. 1 bis 4, Abs. 5 Satz 1 und 3 sowie die §§ 39, 46 Abs. 2 Satz 1 StBAPO entsprechend anzuwenden.