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EBekMiZi
Text gilt ab: 01.10.2023
Fassung: 11.05.1998
Teil 1 Einführung der bundeseinheitlichen Vorschriften der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen
(1) Die zwischen den Landesjustizverwaltungen und dem Bundesministerium der Justiz vereinbarte Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) vom 29. April 1998 (BAnz. Nr. 138a) wird für den Freistaat Bayern mit Wirkung vom 1. Juni 1998 in Kraft gesetzt und ist in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Der Wortlaut der Anordnung ist als Druckexemplar und in der Datenbank BAYERN-RECHT sowie in der Datenbank für Verwaltungsvorschriften des Bundes (www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de) veröffentlicht. Die Druckexemplare können bei der Kulturbuch-Verlag GmbH, Sprosserweg 3, 12351 Berlin, bezogen werden.
(3) Ein Druckexemplar wird im Staatsministerium der Justiz archivmäßig verwahrt.