Inhalt

Text gilt ab: 22.09.1826
Fassung: 22.09.1826
VIII.
Die Verleihung der Freiplätze dieser unserer Königlichen Stiftung hat von Uns und Unseren Regierungs-Nachfolgern auszugehen.
Die gegenwärtigen Satzungen der von Uns gemachten Stiftung bestätigen und bekräftigen Wir mit Unserer eigenhändigen Unterschrift und lassen zur Beurkundung Unser geheimes Kanzleisiegel beidrucken.