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Text gilt ab: 25.08.1836
Fassung: 25.08.1836
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Stiftungsurkunde
Seiner Majestät des Königs Ludwig von Bayern für die neu zu gründende Blinden-Beschäftigungsanstalt[1]
Vom 25. August 1836
BayBS II S. 600
BayRS 2233-3-2-K

Vollzitat nach RedR: Stiftungsurkunde Seiner Majestät des Königs Ludwig von Bayern für die neu zu gründende Blinden-Beschäftigungsanstalt vom 25. August 1836 in der in der bereinigten Sammlung des Bayerischen Landesrechts (BayBS II S. 600, BayRS 2233-3-2-K) veröffentlichten bereinigten Fassung
Wir haben in Erwägung des traurigen Schicksals, welchem die Blinden selbst nach Vollendung ihres Unterrichtes, wegen Mangel eines selbständigen, ihre Subsistenz sichernden Erwerbs, preisgegeben sind, beschlossen, der von Uns unterm 22. September 1826 gegründeten Blinden-Erziehungsanstalt durch Hinzufügung einer Blinden-Beschäftigungsanstalt eine wohltätigere Ausdehnung zu geben und bewilligen zur Begründung der letzteren einhunderttausend Gulden aus Unserer Kabinettskasse unter nachstehenden Bestimmungen.

[1] In der Bayerischen Rechtssammlung wurde gem. Art. 8 Abs. 3 BayRSG vom Abdruck abgesehen.