Inhalt

Text gilt ab: 25.08.1836
Fassung: 25.08.1836
IX.
Die Verleihung aller Plätze dieser Unserer Königlichen Stiftung hat von Uns und Unseren Regierungsnachfolgern auszugehen.
Die gegenwärtigen Satzungen der von Uns gemachten Stiftung bestätigen und bekräftigen Wir mit Unserer eigenhändigen Unterschrift, mit Vorbehalt, während Unserer Lebenszeit noch daran ändern zu können, und lassen zur Beurkundung Unser geheimes Kanzleisiegel beidrucken.