Inhalt

BeurtR-ELF
Text gilt ab: 01.03.2014

4. Beurteilungsverfahren

Das Beurteilungsverfahren für die weiteren in Art. 54 Abs. 1 Satz 1 LlbG genannten dienstlichen Beurteilungen richtet sich nach den allgemeinen Beurteilungsrichtlinien, soweit nichts anderes geregelt ist.