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BayBesG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 05.08.2010
Art. 32
Grundgehaltssätze
Die Beträge der aufsteigenden Grundgehaltssätze für die Besoldungsordnung A sowie der festen Grundgehaltssätze für die Besoldungsordnung B sind in Anlage 3 ausgewiesen.