Inhalt

BFSO Musik
Text gilt ab: 01.09.2017
Fassung: 30.09.2008
§ 45
Aufgaben der Lehrerkonferenz
Die Lehrerkonferenz beschließt im Rahmen ihrer Aufgaben nach Art. 58 Abs. 3 und 4 BayEUG über
1.
Beschwerden von grundsätzlicher Bedeutung gegen allgemeine Unterrichts- und Erziehungsmaßnahmen der Schule mit Ausnahme von Aufsichtsbeschwerden gegen die Schule und von Dienstaufsichtsbeschwerden,
2.
Veranstaltungen, die die gesamte Schule betreffen.