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BFSO Musik
Text gilt ab: 01.09.2017
Fassung: 30.09.2008
§ 13
Stundenplan, Unterrichtszeit
(1) Der Stundenplan, einschließlich der Zuweisung der einzelnen Schülerinnen und Schüler an die Lehrkräfte, wird von der Schulleiterin oder vom Schulleiter festgesetzt.
(2) 1Der Unterricht wird an fünf oder sechs Wochentagen erteilt. 2Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.