Inhalt
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1974 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 8. August 1974 (GVBl S. 387). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.