Inhalt

Text gilt ab: 01.04.1981
Fassung: 16.03.1981
Artikel 5
1Dieses Verwaltungsabkommen kann von jedem der vertragschließenden Teile zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. 2Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. 3Die Kündigung bedarf der Schriftform.