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Verordnung über das gesonderte Auswahlverfahren im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (Auswahlverfahrensverordnung-AM – AuswV-AM) Vom 14. September 2011 (GVBl. S. 498) BayRS 2038-3-8-8-A (§§ 1–16)
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Teil 1 Allgemeine Bestimmungen (§§ 1–6)
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Teil 2 Inhalt und Gegenstand, Prüfer und Prüferinnen (§§ 7–15)
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Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften (§§ 7–13)
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Abschnitt 2 Anforderungsprofile (§§ 14–15)
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Teil 3 Schlussvorschriften (§ 16)
[Schlussformel]
Inhalt
AuswV-AM
Text gilt ab: 01.10.2021
Fassung: 14.09.2011
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Teil 2 Inhalt und Gegenstand, Prüfer und Prüferinnen
Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften (§§ 7–13)
Abschnitt 2 Anforderungsprofile (§§ 14–15)