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BayAgrG
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 13.12.2016
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Bayerisches Gesetz zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur
(Bayerisches Agrarstrukturgesetz – BayAgrG)
Vom 13. Dezember 2016
(GVBl. S. 347)
BayRS 7810-1-L

Vollzitat nach RedR: Bayerisches Agrarstrukturgesetz (BayAgrG) vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 347, BayRS 7810-1-L), das durch Art. 17a Abs. 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 695) geändert worden ist
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
Art. 1
Zuständigkeiten
Zuständig für den Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) und des Landpachtverkehrsgesetzes (LPachtVG) sind die Kreisverwaltungsbehörden.
Art. 2
Freigrenzen
(1) 1Die dingliche Veräußerung eines Grundstücks im Sinne des § 1 GrdstVG und der schuldrechtliche Vertrag hierüber sind abweichend von § 2 GrdstVG bis zu einer Größe von weniger als einem Hektar genehmigungsfrei, wenn das Grundstück nicht mit Gebäuden einer landwirtschaftlichen Hofstelle besetzt ist. 2Die Größe des Grundstücks errechnet sich dabei unter Einschluss von Grundstücken, die innerhalb von drei Jahren vor dem Geschäft aus dem im Zuständigkeitsbereich derselben Kreisverwaltungsbehörde gelegenen Grundbesitz des Veräußernden genehmigungsfrei veräußert wurden. 3Bei Grundstücken, die eine Gemeinde, ein Gemeindeverband oder ein kommunaler Zweckverband erwirbt, beträgt die Freigrenze abweichend von Satz 1 zwei Hektar.
(2) Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke unterliegen nicht der Anzeigepflicht nach § 2 Abs. 1 LPachtVG, wenn die Pachtfläche weniger als zwei Hektar beträgt.
Art. 3
Siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht
1Dem Vorkaufsrecht nach § 4 Abs. 1 des Reichssiedlungsgesetzes unterliegen Grundstücke ab einer Mindestgröße von einem Hektar. 2§ 4 des Reichssiedlungsgesetzes bleibt im Übrigen unberührt.
Art. 3a
(aufgehoben)
Art. 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
München, den 13. Dezember 2016
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst Seehofer