Inhalt

Text gilt ab: 01.09.1978
Fassung: 11.09.1978
Vorheriges Dokument (inaktiv)

Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf dem Seligenstädter Kreuz (A 45/A 3)[1]
Vom 11. September 1978[2]

Das Land Hessen,
gesetzlich vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister des Innern,
und
das Bayerische Staatsministerium des Innern
schließen über die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf dem Seligenstädter Kreuz das folgende Verwaltungsabkommen:

[1] In der Bayerischen Rechtssammlung wurde gem. Art. 8 Abs. 3 BayRSG vom Abdruck abgesehen.
[2] Der Staatsvertrag wurde ratifiziert in:
Bayern: Bek. v. 11.9.1978 (GVBl. S. 697).