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AVWpG
Text gilt ab: 01.03.2021
Fassung: 22.12.1998
§ 4
Reichweite der Befugnisse
Das Recht zur Wappenführung umfasst die Befugnis, das Wappen im Dienstsiegel, im Briefkopf, auf amtlichen Drucksachen und auf Amtsschildern zu verwenden.