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AVV Forst
Text gilt ab: 01.11.2014

7. Anwendungsempfehlung für nichtstaatliche Dienstherren

Den Gemeinden und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend dieser Bekanntmachung zu verfahren.