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AVSG
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 02.12.2008
§ 123
Beirat für Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragen
1Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales richtet einen Beirat für Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragen ein. 2Der Beirat hat die Aufgabe, die Staatsregierung sachverständig in Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragenzu beraten. 3Er soll zu allgemeinen Regelungen und Maßnahmen im Bereich der Vertriebenen und Spätaussiedler gehört werden.