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AVBayKiBiG
Text gilt ab: 01.07.2023
Fassung: 05.12.2005
§ 15
Fachkräftegebot
In jeder Kindertageseinrichtung muss die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder durch pädagogische Fachkräfte im Sinn des § 16 Abs. 2 sichergestellt sein.