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Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 05.09.2008
§ 4
Bewerbungsverfahren
(1) 1Bewerbungsstichtag für einen Ausbildungsplatz zur berufspraktischen Ausbildung am LGL ist
1.
bei Beginn der Ausbildung am 1. Juni der 20. April desselben Jahres,
2.
bei Beginn der Ausbildung am 1. Dezember der 20. Oktober desselben Jahres.
2Maßgebend für die Einhaltung des Bewerbungsstichtags ist der Eingang der Unterlagen am LGL. 3Nicht fristgerechte, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen führen zu einem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.
(2) 1Die Bewerbung muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
1.
Lebenslauf unter Angabe der postalischen Adresse sowie der Telefonnummer der Bewerberin oder des Bewerbers,
2.
Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Zweiten Prüfungsabschnitts gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 in amtlich beglaubigter Kopie oder eine nach § 22 Abs. 2 und 3 erteilte Befreiung vom Zweiten Prüfungsabschnitt.
2Ferner können beigefügt werden:
1.
Angabe des Ortswunsches für die Projektarbeit, gegebenenfalls mit Nachweisen für soziale Gründe, und zwei Ortswünsche für die Hospitation nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3,
2.
Antrag auf Anrechnung gemäß § 3 Abs. 5 mit Nachweisen.
(3) Erfolgt eine Bewerbung über das auf der Internetseite des LGL bereit gestellte Online-Portal, gilt:
1.
Anzugeben ist ferner die E-Mail-Adresse der Bewerberin oder des Bewerbers,
2.
das Zeugnis nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 als amtlich beglaubigte Kopie und die nach Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 erforderlichen Unterlagen sind erst im Falle einer Zusage zusammen mit den nach § 5 Abs. 4 Satz 2 zu übermittelnden Einstellungsunterlagen zu übermitteln.