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AGBDG
Text gilt ab: 01.04.2018
Fassung: 02.01.2002
Art. 4
In-Kraft-Treten
1Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft. 2Die Beisitzer können bereits vor diesem Zeitpunkt nach den Vorschriften dieses Gesetzes gewählt werden, sobald das Gesetz vom Bayerischen Landtag beschlossen ist.