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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenSchulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung – GSO) Vom 23. Januar 2007 (GVBl. S. 68) BayRS 2235-1-1-1-K (§§ 1–69)
  • Bereich erweiternTeil 1 Allgemeines (§ 1)
  • Bereich reduzierenTeil 2 Aufnahme, Schulwechsel (§§ 2–11)
  • § 2 Aufnahme in die unterste Jahrgangsstufe
  • § 3 Probeunterricht
  • § 4 Erneuter Eintritt in das Gymnasium
  • § 5 Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe
  • § 6 Aufnahmeprüfung, Probezeit
  • § 7 Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 oder 11
  • § 8 Gastschülerinnen und Gastschüler
  • § 9 Aufnahme in das Abendgymnasium und das Kolleg
  • § 10 Wechsel des Gymnasiums oder der Ausbildungsrichtung in den Jahrgangsstufen 5 bis 11
  • § 11 Übertritt in der Qualifikationsphase
  • Bereich erweiternTeil 3 Schulbetrieb (§§ 12–20)
  • Bereich erweiternTeil 4 Leistungen, Zeugnisse (§§ 21–42)
  • Bereich erweiternTeil 5 Prüfungen, Abschluss (§§ 43–67)
  • Bereich erweiternTeil 6 Schlussvorschriften (§§ 68–69)
  • [Schlussformel]
  • Bereich erweiternAnlage 1 Stundentafeln für die Jahrgangsstufen 5 bis 11
  • Bereich erweiternAnlage 2 Stundentafel für den Vorkurs und die Jahrgangsstufe I
  • Anlage 3 Stundentafel für die Jahrgangsstufen 12 und 13 (Pflicht- und Wahlpflichtbereich)
  • Anlage 4a (aufgehoben)
  • Bereich erweiternAnlage 4 Zusatzangebot für die individuelle Profilbelegung in der Qualifikationsphase
  • Anlage 5a (aufgehoben)
  • Anlage 5 Belegungsverpflichtung
  • Anlage 6a (aufgehoben)
  • Anlage 6b (nicht mehr belegt)
  • Anlage 6 Belegungsverpflichtung
  • Anlage 7 Stundentafel für Einführungsklassen
  • Anlage 7a (aufgehoben)
  • Bereich erweiternAnlage 8 Aufgabenstellung für die schriftliche Abiturprüfung
  • Anlage 8a (aufgehoben)
  • Bereich erweiternAnlage 9 Schwerpunktbildung in der mündlichen Abiturprüfung
  • Anlage 9a (aufgehoben)
  • Anlage 10 Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation
  • Anlage 10a (aufgehoben)
  • Anlage 10b (nicht mehr belegt)
  • Anlage 11 Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation
  • Anlage 12 Berechnung des Prüfungsergebnisses aus schriftlicher Prüfung und mündlicher Zusatzprüfung
  • Anlage 13 Umrechnungstabelle
  • Anlage 12a (aufgehoben)
  • Anlage 13a (nicht mehr belegt)
  • Anlage 14 Übersicht über die im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber erreichbare Höchstzahl von Punkten
  • Anlage 13b (nicht mehr belegt)
  • Anlage 15 Übersicht über die im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Ersatzschulen erreichbare Höchstzahl von Punkten

Inhalt

GSO
in Kraft ab: 01.08.2018
Fassung: 23.01.2007
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Teil 2 Aufnahme, Schulwechsel

§ 2 Aufnahme in die unterste Jahrgangsstufe
§ 3 Probeunterricht
§ 4 Erneuter Eintritt in das Gymnasium
§ 5 Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe
§ 6 Aufnahmeprüfung, Probezeit
§ 7 Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 oder 11
§ 8 Gastschülerinnen und Gastschüler
§ 9 Aufnahme in das Abendgymnasium und das Kolleg
§ 10 Wechsel des Gymnasiums oder der Ausbildungsrichtung in den Jahrgangsstufen 5 bis 11
§ 11 Übertritt in der Qualifikationsphase
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