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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien für Evakuierungsplanungen
1. Anwendungsbereich
2. RE Evakuierungsplanung
3. Zuständigkeiten
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4. Umfang der Evakuierungsplanungen
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5. Allgemeine Aufnahmeplanung
6. Information der von der Planung betroffenen Bevölkerung
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlage
Inhalt
in Kraft ab: 01.03.2016
außer Kraft ab: 01.03.2026
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Richtlinien für Evakuierungsplanungen
AllMBl. 2016 S. 35
2154-I
Richtlinien für Evakuierungsplanungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 12. Januar 2016 Az.: ID4-2253.8-1